AUFRUF

Bitte haltet Zufahrten und Wege stets frei!

Liebe Vereinsmitglieder,

wir wenden uns heute mit einer dringenden Bitte an euch, die uns alle betrifft und möglicherweise Leben retten kann. Wie ihr vielleicht aus den Nachrichten erfahren habt, kam es am 11.05.2024 in einem benachbarten Gartenverein zu einem verheerenden Brand. Ein Gartenhaus stand in Flammen, und die Feuerwehr hatte erhebliche Schwierigkeiten, den Brand rechtzeitig unter Kontrolle zu bringen.

Die Ursache dieser Schwierigkeiten war klar: enge Zufahrten und blockierte Wege. Die Löschfahrzeuge konnten den Brandort nicht direkt erreichen und mussten stattdessen über eine lange Strecke Schlauchleitungen verlegen, um Löschwasser aus einem Teich zu pumpen. Diese Verzögerung kostete wertvolle Zeit und hätte leicht Menschenleben kosten können.

Auch wenn in diesem Fall glücklicherweise niemand verletzt wurde, sollten wir daraus eine wichtige Lektion ziehen. Es ist von größter Bedeutung, dass unsere Zufahrten und Wege jederzeit freigehalten werden. Dies betrifft uns alle:

1. Feuerwehr und Rettungsdienste: Im Ernstfall zählt jede Minute. Blockierte Zufahrten können die Rettungsarbeiten erheblich verzögern und im schlimmsten Fall Leben kosten. Außerdem sind Feuerwehrfahrzeuge größer und breiter als PKWs und benötigen daher mehr Platz bei den Zufahrten. Eine enge oder blockierte Zufahrt bedeutet, dass die Feuerwehr möglicherweise wertvolle Zeit verliert, um alternative Wege zu finden oder lange Schlauchleitungen zu verlegen. Dies kann den Unterschied zwischen der Rettung von Menschenleben und dem Verlust von Eigentum und Leben bedeuten.

2. Eigene Sicherheit: Ein freier Zugang zu unseren Parzellen kann uns selbst helfen, schneller zu reagieren und unsere eigenen Habseligkeiten zu schützen. Im Falle eines Brandes oder eines medizinischen Notfalls können Rettungskräfte schneller vor Ort sein, wenn die Wege frei sind. Darüber hinaus ermöglicht ein freier Zugang auch uns selbst, im Notfall schneller zu flüchten und uns in Sicherheit zu bringen.

3. Gemeinschaftlicher Schutz: Wenn wir alle dafür sorgen, dass die Wege frei bleiben, schützen wir nicht nur unser eigenes Eigentum, sondern auch das unserer Nachbar*innen. Ein freier Zugang für Rettungskräfte ist eine gemeinschaftliche Verantwortung. Jeder von uns profitiert davon, wenn die Zufahrten und Wege in der Anlage jederzeit zugänglich sind.

Wir bitten euch daher inständig, jederzeit darauf zu achten, dass keine Fahrzeuge, Materialien oder andere Hindernisse die Zufahrten und Wege blockieren. Denkt daran, dass im Notfall jede Sekunde zählt. Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass unsere Gartenanlage sicher und zugänglich bleibt.

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und eure Mithilfe.

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Wichtige Information:

Der Wendehammer, umgangssprachlich auch als kleiner Parkplatz bezeichnet, ist kein offizieller Parkplatz. Fahrzeuge, die dort abgestellt werden, können gemäß § 12 Abs. 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) vom Ordnungsamt ohne vorherige Ankündigung abgeschleppt werden. Blockieren dort abgestellte Fahrzeuge die Zufahrt für Rettungskräfte, so kann der Fahrzeughalter nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz) und § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für alle daraus entstehenden Kosten haftbar gemacht werden. Dies umfasst insbesondere die Kosten für das Abschleppen sowie alle weiteren anfallenden Einsatzkosten der Rettungskräfte.

Bitte beachtet diese Regelungen und haltet den Wendehammer stets frei, um die Sicherheit aller Mitglieder zu gewährleisten.

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Die Inhalte der genannten Paragraphen kurz zusammengefasst:

1. § 12 Abs. 3 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung):
   Dieser Paragraph regelt das Halten und Parken von Fahrzeugen. Er besagt, dass das Parken an engen und unübersichtlichen Stellen, vor und in Feuerwehrzufahrten sowie an anderen besonderen Orten verboten ist. Insbesondere ist das Parken in Wendehämmern und anderen engen Bereichen, die für die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen freigehalten werden müssen, untersagt.

2. § 13 Abs. 1 Nr. 2 StVG (Straßenverkehrsgesetz):
   Dieser Paragraph bezieht sich auf die Pflichten von Fahrzeughaltern. Er besagt, dass Fahrzeughalter für die ordnungsgemäße Nutzung ihrer Fahrzeuge verantwortlich sind und sicherstellen müssen, dass ihr Fahrzeug den Verkehr nicht behindert oder gefährdet. Bei Verstößen können Fahrzeughalter haftbar gemacht und zur Verantwortung gezogen werden.

3. § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch):
   Dieser Paragraph regelt die Schadensersatzpflicht. Er besagt, dass eine Person, die vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht einer anderen Person verletzt, dem Geschädigten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist. Im Kontext des Parkens bedeutet dies, dass ein Fahrzeughalter, der durch falsches Parken eine Behinderung oder einen Schaden verursacht, für die entstandenen Kosten aufkommen muss.

Diese Paragraphen bilden die rechtliche Grundlage dafür, dass Fahrzeuge, die in Feuerwehrzufahrten oder engen Bereichen abgestellt werden, abgeschleppt werden können und die Halter für daraus entstehende Kosten haftbar gemacht werden können.

 

 

QUELLE: https://www.mopo.de/hamburg/polizei/in-hamburg-gartenhaus-in-flammen-schwierige-loescharbeiten/#

 

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